Als alleinerziehende Mutter des kleinen Dustins wandte sich Sabine Tebruck auf der Suche nach Hilfe aufgrund diverser Schwierigkeiten vertrauensvoll ans Jugendamt. So erhoffte sich Mutter Sabine Tebruck Hilfe vom Jugendamt dahingehend, dass sie einen Betreuungsplatz für den kleinen Dustin bekommt, damit sie ihre Ausbildung weiterführen kann. Außerdem bat die Alleinerziehende auch wegen der Wohnung Hilfe vom Jugendamt. Dass sie schon bald ihr Kind grundlos durch eine Inobhutnahme weggenommen bekommen würde, war damals nicht absehbar.

Die Hilfe vom Jugendamt

Eine ambulanten Familienhilfe und die kinderlose Tagesmutter Claudia W. aus Voerde. Mit dieser anfänglichen Unterstützung gelang es Dustins Mama, ihr Leben weitestgehend gut zu organisieren. Doch es dauerte nicht lange, bis erste Vorfälle den Verdacht aufkamen ließen, dass mit der Tagesmutter Claudia W. aus Voerde etwas nicht stimmt. Ist die wirklich aus der Motivation heraus Tagesmutter geworden, aus Spaß an der Arbeit mit Kindern? Oder hegt diese Person andere Absichten?

Dustin, damals „nur“ Tageskind der Claudia W., wurde bereits damals von Claudia W. anders behandelt, als es bei einem Tageskind üblich wäre.

So bat sie Dustins Mutter häufig darum,

  • das Kind auch mal an Wochenenden bei ihr zu lassen,
  • Dustin mit Tagesmutter und Tagesvater Michael W. in Urlaub fahren zu lassen,
  • ihm die Haare schneiden zu dürfen usw..

Die Übergabe von Sabine Tebrucks Sohn zurück an die Mama wurde stets hinausgezögert. Die kinderlose Claudia W. blühte in Gegenwart des Jungen regelrecht auf und emotionale Verletztheit war regelrecht spürbar, wenn die Kindesmutter Tagesmutter Claudia W. deren Bitten verweigerte.

Mutter-Kind-Kur = Kind weg

Die Hilfe vom Jugendamt in Form von Unterstützung durch die Familienhilfe sollte nach einer Mutter-Kind-Kur eingestellt werden. Sabine Tebruck trat gemeinsam mit Dustin die Mutter-Kind-Kur an, auch, wenn die Kurklinik bereits zu diesem Zeitpunkt nicht wirklich weiterzuempfehlen war. Unmittelbar nach Rückkehr aus der Kur, nämlich 3 Tage später stand die damalige Sachbearbeiterin Gudrun G.-K. vor der Tür der Kindesmutter und verlangte, dass Sabine Tebruck unverzüglich mit Dustin zum Jugendamt fahre.

Man forderte von der Kindesmutter, dass sie Dustin unverzüglich in die Obhut von Claudia W. zu übergeben habe, die zwischenzeitlich nicht mehr nur Tagesmutter, sondern nun auch Pflegemutter und Adoptionsbewerberin war.

Inobhutnahme mit geheimer Borderline-Fehldiagnose

Dass die Kurklinik während des 3-monatigen Aufenthaltes bei Mutter Sabine Tebruck eine angebliche Borderline-Erkrankung festgestellt haben wollte, wurde dieser zunächst verheimlicht. Von der angeblichen Borderlinestörung erfuhr die Kindesmutter erstmals im Beschluss vom 04.02.2002. Die Diagnose, die sich  ebenso wie die Inobhutnahme selbst, viele Jahre später als „Fehler“ herausstellen sollte, konnte zu diesem Zeitpunkt niemand erahnen.

Dustins Trauma durch die Inobhutnahme

Die erbetene Hilfe vom Jugendamt wurde zum Alptraum. Dustin kam im Alter von 4 Jahren ohne Grund und gegen den Willen seiner Mama zur kinderlosen Claudia W., die der Kindesmutter und Dustins Opa damals noch „großzügig“ versprach, dass die beiden Dustin jederzeit sehen könnten.

Bereits 10 Tage nach der Inobhutnahme besuchte Sabine Tebruck ihren Sohn bei Claudia W. in Voerde (NRW). Bei der Verabschiedung an diesem ersten Besuch weinte Dustin sehr und wollte seine Mama nicht gehen lassen. Als er merkte, dass seine Mama nicht bei ihm bleiben durfte, wollte Dustin mit ihr nach Hause gehen. Doch auch dies ging natürlich nicht. Der verzweifelte Junge fing panisch an zu schreien und klammerte sich verzweifelt an seiner Mama fest.

Claudia W. zog ihn mit den Worten

„Ich finde es nicht in Ordnung, dass du jetzt hier so einen Aufstand machst!“

von seiner Mutter weg. Dieses Erlebnis war das erste von vielen weiteren folgenden Schockerlebnissen für Sabines Sohn Dustin, der durch Inobhutnahme und Fremdunterbringung bei der Pflegemutter Claudia W. aus Voerde, heute Hünxe, multiple irreversible Traumata erlitt.

Kurz nach der Inobhutnahme ließ Claudia W. unverblümt die Bombe platzen und machte unmissverständlich klar, um was es ihr wirklich ging. Sie sprach Dustin Mutter auf eine Adoption an und kommentierte die Reaktion der Kindesmutter mit den Worten:

„Sie gönnen mir nicht, dass ich Dustin adoptiere!“

Paradoxe Hilfe vom Jugendamt

Wie bei jedem einzelnen Kinderklau-Fall lassen sich mit System verlaufende Strukturen erkennen, wie die Hilfe vom Jugendamt verläuft. So auch im Kindesentzugsfall Dustin Hoss, auf die wir auf www.die-akte-hoss.de näher eingehen. Angefangen von fragwürdigen, regelrecht aus dem Hut gezauberten „Diagnosen“ bis hin zu Geheimakten, Lügen, Absprachen einzelner Organe der Jugendhilfe usw..

4 Monate nach der Inobhutnahme Dustins gab man Dustin für 10 Tage in die Obhut seiner Mama, da die Pflegeeltern Claudia und Michael W. eine Motorrad-Tour machten. Ein 4-jähriges Kind wäre dabei denkbar störend gewesen. Mutter Sabine Tebruck war also als „Babysitter“ gut genug. Obwohl man bereits davor, seinerzeit und danach „feststellte“, Mutter Sabine Tebruck würde dem Wohl ihres Kindes schaden.

Gleichsam war die Traumatisierung des Kindes durch die Inobhutnahme sowie das Verhalten der Tages- und Pflegemutter Claudia W. festzustellen. Letztlich mussten die Behörden einräumen, dass die „Hilfe vom Jugendamt“ ein Fehler war. Doch die Folgen der unnötigen Trennung von der Mutter sowie der Pflegschaft werden, wie in allen anderen Kinderklau-Fällen, gekonnt unter den Tisch fallen gelassen. Nachdem im Jahr 2007 die Inobhutnahme beendet wurde, belieferte das zuständige Jugendamt in Voerde die Pflegemutter Claudia W. sowie deren Mann Michael W. erneut mit einem Pflegekind.