Ein Kind darf durch Jugendamt und Familiengericht nur unter ganz schwerwiegenden Gründen aus der Familie herausgenommen werden. Bei zahlreichen Inobhutnahmen lassen sich keine schwerwiegenden Gründe erkennen, die eine Inobhutnahme rechtfertigen. Diesen Fälle werden als Kinderklau bezeichnet und weisen allesamt identische Strukturen auf, die ein System erkennbar machen. Auch der Kinderklau-Fall des Kindes Dustin Hoss und der Mutter Sabine Tebruck geht auf eine Inobhutnahme zurück, die niemals hätte durchgeführt werden dürfen.

Eine kinderlose Frau wird erst Tagesmutter des kleinen Jungen, dann erhebt eine Kurklinik eine falsche Diagnose zum Nachteil der Kindesmutter, ohne diese überhaupt über die „Diagnose“ in Kenntnis zu setzen. In Kenntnis gesetzt wurde jedoch das Jugendamt Voerde in NRW, welches sogleich die Inobhutnahme des Kindes durchführte und das Kind an die Tagesmutter aushändigt, die jetzt nicht mehr Tagesmutter, sondern Pflegemutter und Bewerberin als Adoptivmutter ist.

Es folgt ein Kampf über viele Jahre. Eine Zeit unzähliger Traumata, die Mutter und Kind erleiden.

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